HACCP – Vorbeugung vor Schädlingsbefall

Das HACCP-Konzept wird seit 1993 durch die UNO empfohlen und ist bereits sein Ende der 1950er Jahre bekannt.

Zu den Grundsätzen gehört:

  1. Durchführung einer Gefahrenanalyse
  2. Identifikation von kritischen Kontrollpunkten für die Sicherheit der Lebensmittel
  3. Grenzen zum Eingreifen festlegen
  4. Überwachungsverfahren einrichten
  5. Korrekturmaßnahmen für Abweichungen einrichten
  6. Evaluierung
  7. Dokumentation

Unter Hazard Analysis and Critical Control Points (Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte), kurz HACCP, versteht man ein Konzept, dass klar strukturiert und auf Präventivmaßnahmen ausgerichtet ist.

Laut der deutschen Lebensmittelhygiene-Verordnung ist das HACCP-Konzept seit 1998 im deutschen Recht festgehalten.

Alle Unternehmen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, sind verpflichtet, das HACCP-Konzept anzuwenden.