Maßnahmen zur Risikominderung

Risikominderungs-Maßnahmen (RMM) bei zugelassenen Biozidprodukten mit Antikoagulanzien als Wirkstoff (Antikoagulanzien haben eine blutgerinnungshemmende Wirkung) müssen seit dem ersten Januar 2013 in Deutschland eingehalten werden. Um den Schutz von Kindern, Haustieren und Wildtieren zu gewährleisten, werden unter RMM eine Reihe von Maßnahmen zusammengefasst. Es gibt daher Auflagen die Verwendung von der Zulassungsbehörde für Biozide in Deutschland.

RMM werden bereits bei der Zulassung gefordert, wenn es sich um Wirkstoffe handelt, bei denen sogenannte Sekundärvergiftungsrisiken nicht ausgeschlossen werden können, oder wenn diese in die Umwelt gelangen können. Hier sind RMM verpflichtend und werden mit den Gebrauchsanweisungen der Produkte mitgeliefert.

RMM als Standard werden bereits von vielen Unternehmen umgesetzt. Berufsverbände und die zuständigen Behörden haben gemeinsam die Vorgaben ausgearbeitet. Wir achten darauf, damit unverhältnismäßige Kosten für die Kunden vermieden werden und bewährte Schutzsysteme weiterhin möglich sind sowie der Umweltschutz nicht beeinträchtigt wird.

RMM-Maßnahmen:

  • Anwender von Antikoagulanzien müssen einen Sachkundenachweis erbringen
  • Um Menschen und Haustiere nicht zu gefährden dürfen Köder nur noch in zugriffsgeschützten Köderstationen ausgelegt werden.

Intervalle beim Befall durch Ratten und Mäuse:

  • Köderstationen müssen nach dem fünften Tag nach Beginn der Bekämpfungsmaßnahme und danach einmal pro Woche kontrolliert werden.

Keine Köder mit Antikoagulantien dürfen verwendet werden, wenn es sich um regelmäßige Vorbeugungsmaßnahmen zu Ratten- oder Mäuse handelt.

Ausnahme für eine befallsunabhängige / strategische Beköderung, wenn besondere gesundheitliche Gefahren für Menschen vorliegen.

  • wenn eine schriftliche Gefahrenanalyse von einem ausgebildeten Schädlingsbekämpfer durchgeführt wird
  • monatliche Kontrollen durch den Schädlingsbekämpfer notwendig
  • spezifizierte Dokumentation der RMM-Maßnahmen erforderlich

Für die Einhaltung der RMM ist immer der Auftraggeber (Lebensmittelunternehmer) verantwortlich und viele Unternehmen haben ihre Monitoring-Systeme professionalisiert.