HACCP – Vorbeugung vor Schädlingsbefall
Das HACCP-Konzept wird seit 1993 durch die UNO empfohlen und ist bereits sein Ende der 1950er Jahre bekannt.
Zu den Grundsätzen gehört:
- Durchführung einer Gefahrenanalyse
- Identifikation von kritischen Kontrollpunkten für die Sicherheit der Lebensmittel
- Grenzen zum Eingreifen festlegen
- Überwachungsverfahren einrichten
- Korrekturmaßnahmen für Abweichungen einrichten
- Evaluierung
- Dokumentation
Unter Hazard Analysis and Critical Control Points (Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte), kurz HACCP, versteht man ein Konzept, dass klar strukturiert und auf Präventivmaßnahmen ausgerichtet ist.
Laut der deutschen Lebensmittelhygiene-Verordnung ist das HACCP-Konzept seit 1998 im deutschen Recht festgehalten.
Alle Unternehmen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, sind verpflichtet, das HACCP-Konzept anzuwenden.